Wer ist wer? - Berufsbezeichnungen in der Psychologie und Psychotherapie
Es kann manchmal ganz schön schwierig sein, bei den vielen verschiedenen Berufsbezeichnungen in der Psychologie und Psychotherapie den Durchblick zu behalten. Was ist jetzt nochmal der Unterschied zwischen einem Psychologen und einer Psychotherapeutin? Wann sollte ich mich besser an einen Psychiater oder eine Psychiaterin wenden? Um ein bisschen Klarheit zu verschaffen, haben wir Ihnen eine kurze Auflistung der verschiedenen Berufe und Titel sowie deren wichtigsten Unterschiede zusammengestellt.
Psychologischer Psychotherapeut/ Psychologische Psychotherapeutin
Absolviert ein Psychologiestudium (ab 2020 ein Psychotherapiestudium) und die anschließende Psychotherapieausbildung, die meistens auf eine oder mehrere Therapieschulen spezialisiert ist (z.B. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie). Sie dürfen eine psychotherapeutische Praxis mit Kassensitz leiten oder dort tätig sein.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/ -therapeutin
Absolviert ein Psychologie- oder Sozialpädagogikstudium sowie im Anschluss eine Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapieausbildung. Sie dürfen eine psychotherapeutische Praxis mit Kassensitz leiten oder dort tätig sein.
Psychiater/ Psychiaterin
Absolviert ein Medizinstudium mit anschließender Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie und können somit Medikamente verschreiben. Eine psychiatrische Behandlung ist notwendig bei psychischen Erkrankungen, die zusätzlich medikamentös behandelt werden müssen. Mit einer Zusatzausbildung in Psychotherapie dürfen Psychiater bzw. Psychiaterinnen auch psychotherapeutische Methoden nutzen.
Kinder- und Jugendlichenpsychiater/- psychiaterin
Absolviert ein Medizinstudium mit einer Weiterbildung in Psychiatrie für Kinder und Jugendliche. Auch hier dürfen sie mit einer Zusatzausbildung in Psychotherapie psychotherapeutische Methoden anwenden.
Ärztlicher Psychotherapeut/ Psychotherapeutin
Absolviert ein Medizinstudium mit einer Zusatzqualifikation in Psychotherapie oder eine entsprechende Facharztausbildung, um als Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin arbeiten zu können. Wenn sie einen Kassensitz für Psychotherapie haben, sind sie überwiegend therapeutisch tätig.
Psychologe/ Psychologin
Absolviert ein Psychologiestudium und kann nach dem Abschluss in verschiedenen Bereichen, wie Gesundheitswesen, Wirtschaft, Forschung, Schul- oder Verkehrspsychologie arbeiten. Wenn sie im klinischen Bereich tätig sind, dürfen sie aufgrund der fehlenden Therapieausbildung nach dem Studium nur Beratungsleistungen, allerdings keine Psychotherapie geben.
Heilpraktiker/ Heilpraktikerin für Psychotherapie
Heilpraktiker für Psychotherapie müssen keinerlei staatlich geregelte Fachausbildung oder einen Grundberuf im Bereich Psychologie vorweisen, sondern lediglich eine Theorieprüfung beim Gesundheitsamt ablegen. In der Regel dürfen diese nicht mit den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen abrechnen. Heilpraktiker sind in Fällen ausgeprägter psychischer Erkrankung gesetzlich verpflichtet, den Patienten an einen solchen approbierten Psychotherapeuten oder Psychiater zu übermitteln.